Wie hoch ist die Förderung für die Luft-Wärmepumpe und welche Voraussetzungen gibt es?

Wir haben alle wichtigen Infos zur Förderung „Raus aus Öl und Gas für Private“ (Kesseltausch) vom Bund zusammengefasst.

Was sind die formellen Voraussetzungen?

  • Austausch eines fossilen Heizungssystems (egal wie alt)
  • Entsorgung der Altanlage (Bestätigung am Bauhof/Müllplatz geben lassen!)
  • Installation durch befugte Fachkraft (keine Eigenregie)
  • Fach- und normgerechte Installation
  • Gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt) vom Wohngebäude
    (ODER Energieberatungsprotokoll ODER Gesamtsanierungskonzept)
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz ist egal

Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Einhaltung der EHPA Gütesiegelkrierien
  • Bei Anlagen mit Kältemittel mit einem GWP => 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert. Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten.
  • Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°
  • Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen

Die von uns angebotene LG ThermaV R290 erfüllt diese Voraussetzungen (EHPA Gütesiegel, GWP<1500, Vorlauftemperatur, Liste der förderfähigen WP)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe max. 16.000 Euro

Was sind förderfähige Kosten?

  • Wärmepumpe
  • Einbindung ins Heizungssystem (ohne Verteiler)
  • Speicher
  • zentrale Regelung
  • Elektroinstallationen
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen

Welche Kosten sind nicht förderungsfähig?

  • Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Steigleitungen, Radiatoren etc.) – ausgenommen neu errichtete Wärmeverteilungsysteme, die auf Niedertemperatur ausgelegt sind
  • Einzelraumregelungen, Thermostatventile
  • Brauchwasserwärmepumpen

Wie sichere ich mir mein Fördergeld?

Sobald Sie ein konkretes Angebot für Ihren Umstieg auf eine Luft-Wärmepumpe haben, können Sie die Registrierung durchführen. Wir haben dazu hier eine Anleitung für Sie. Erledigen Sie dies spätestens nach Erteilung des Auftrags, damit Ihr Fördergeld reserviert ist.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Alle Informationen finden Sie hier bei der Förderstelle! 

 

SUN21 gewährt keine Fördergarantie. Alle Angaben werden durch erfahrene Mitarbeiter*innen so rasch wie möglich und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Auf die Vergabe der Förderung hat SUN21 keinen Einfluss.