Für betriebliche und gewerbliche PV-Anlagen, gibt es weiterhin den EAG Investitionszuschuss, der in Fördercalls durch die EAG Abwicklungsstelle (vorher OeMAG) vergeben wird.
Der EAG-Investitionszuschuss vom Bund fördert:
- Neuerrichtung von PV-Anlagen (für die ersten 1.000kWp)
- Erweiterung von PV-Anlagen (keine Mindestgröße vorgeschrieben)
- Damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern bis 50kWh (keine reinen Speichererweiterungen, mind. 0,5 kWh/kWp)
- Projekte bei denen zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung noch keine Inbetriebnahme stattgefunden hat
- alle für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen in 1. Instanz und der Zählpunkt vorliegen
So gestalteten sich die Fördersätze und Anlagenkategorien im Jahr 2024:

Höhe der Förderung
Die Höhe des Fördersatzes orientiert sich an der Gesamtgröße der PV-Anlage. Je nach Kategorie gibt es einen unterschiedlichen Fördersatz.
Für Großanlagen (>20kWp) gibt es ein Bieterverfahren, und somit keine fixen Fördersätze. In Kategorie C und B findet das umgekehrte Bieterverfahren statt, bei dem die Niedriggebote zuerst bedient werden. Die übrigen Gebote werden aufsteigend bedient, bis der Fördertopf für die Anlagenkategorie erschöpft ist.
Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
---|---|---|
A | bis 10 kWp | € 195 / kWp € 200 / kWh Speicher |
B | bis 20 kWp | € 195 / kWp € 200 / kWh Speicher |
C | bis 100 kWp | max. € 150 / kWp € 200 / kWh Speicher |
D | bis 1000 kWp | max. € 140 / kWp € 200 / kWh Speicher |
Stand 21.03.2024
Fördercalls 2024
Die Vergabe der Förderung erfolgt in sogenannten Fördercalls, die mehrmals pro Jahr stattfinden.
Fördercall | Datum | Kategorien |
---|---|---|
1 | 15.04.2024 – 29.04.2024 | A, B, C, D |
2 | 12.06.2024 – 26.06.2024 | A, B, C, D |
3 | 07.10.2024 – 21.10.2024 | A, B, C, D |
SUN21 Förderteam
Unsere SUN21 PV-Kunden unterstützen wir bei Förderanträgen und der Abwicklung mit der OeMAG und anderen Förderstellen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Änderung bei Beginn der Arbeiten
Eine Änderung hat es dieses Jahr gegeben. Und zwar kann die Förderantragstellung jetzt auch bei gewerblichen PV-Anlagen NACH Beginn der Arbeiten erfolgen. Der Antrag muss jedenfalls VOR Inbetriebnahme gestellt werden.
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